Der HDE bewertet die geplante Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen zwar grundsätzlich positiv, mahnt jedoch Anpassungen bei den Hilfen an. In ihrer aktuellen Ausgestaltung gehen die Corona-Hilfen aus Sicht des HDE an der Lebensrealität vieler Handelsunternehmen vorbei. Insbesondere bei den Antragsvoraussetzungen und der Art der Abrechnung bestehe weiterhin dringender Handlungsbedarf.
„Die Verlängerung der Überbrückungshilfen ist ein wichtiges Signal an alle Händlerinnen und Händler. Jetzt müssen die seit Langem notwendigen Anpassungen der Hilfen folgen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Zugangshürden zu den Überbrückungshilfen seien nach wie vor zu hoch. Nicht erst Umsatzeinbußen von 30 Prozent seien eine Gefahr für Handelsunternehmen. In finanzielle Schieflage gerieten sie aufgrund oftmals niedriger Margen weitaus früher. „Die aktuelle Umsatzschwelle ist vollkommen realitätsfern. Die Überbrückungshilfen greifen viel zu spät“, so Genth weiter.
Der HDE erneuert zudem seine Forderung nach einer taggenauen Abrechnung bei der Angabe der Umsatzverluste. Bislang erhalten Unternehmen nur für die Kalendermonate Hilfen, in denen sie die Verlustgrenze von 30 Prozent für den gesamten Monat nachweisen können. Angesichts auch in kurzen Abständen wechselnder Corona-Maßnahmen ist nach Auffassung des HDE eine taggenaue Abrechnung der Hilfen angebracht. „Die Verlängerung der Überbrückungshilfen darf nur ein erster Schritt sein. So wie sie derzeit ausgestaltet sind, begegnen sie nicht den pandemiebedingten Herausforderungen der krisengeschüttelten Handelsunternehmen“, betont Genth.